Fundsachen Februar 2026
Montag, 02. März 2026
Im Februar 2026 wurden beim Markt Dollnstein mehrere Fundsachen gemeldet. Dabei handelt es sich um einen Schlüssel, der am 27.01.2026 gefunden wurde, sowie um einen Führerschein, der am 02.02.2026 als Fund abgegeben wurde.
Die Fundsachen werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von sechs Monaten aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist für den Schlüssel endet am 27.07.2026 und die für den Führerschein am 02.08.2026.
Die jeweiligen Eigentümer werden hiermit aufgefordert, ihr Recht am Eigentum innerhalb dieser Fristen beim Markt Dollnstein anzumelden. Meldet sich der Eigentümer innerhalb der Meldefrist nicht, kann der Finder oder die Finderin Anspruch auf den Fundgegenstand erheben, sofern dieses Recht nicht wahrgenommen wird oder es sich um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände handelt. In diesen Fällen geht das Eigentum kraft Gesetzes auf die Gemeinde über.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsachen anderweitig verfügt.
