Im Juli 2026 wurden beim Markt Dollnstein mehrere Fundsachen gemeldet. Dabei handelt es sich um einen Ring, der am 19.06.2026 gefunden wurde, sowie um eine Brotzeitbox, die am 20.07.2026 als Fund abgegeben wurde.
Die Fundsachen werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von sechs Monaten aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist für den Ring endet am 19.12.2026 und die für die Brotzeitbox am 20.01.2027.
Die jeweiligen Eigentümer werden hiermit aufgefordert, ihr Recht am Eigentum innerhalb dieser Fristen beim Markt Dollnstein anzumelden. Meldet sich der Eigentümer innerhalb der Meldefrist nicht, kann der Finder oder die Finderin Anspruch auf den Fundgegenstand erheben, sofern dieses Recht nicht wahrgenommen wird oder es sich um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände handelt. In diesen Fällen geht das Eigentum kraft Gesetzes auf die Gemeinde über.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsachen anderweitig verfügt.
Fundsachen Juli 2026
Vor 54 Minuten