Im September 2026 wurden beim Markt Dollnstein zwei Fundsachen gemeldet. Dabei handelt es sich um ein Brillenetui, das am 05.09.2026 gefunden wurde, sowie um einen Kamm, der am 30.09.2026 als Fund abgegeben wurde.
Die Fundsachen werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von sechs Monaten aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist für das Brillenetui endet am 05.03.2027 und die für den Kamm am 30.03.2027.
Die jeweiligen Eigentümer werden hiermit aufgefordert, ihr Recht am Eigentum innerhalb dieser Fristen beim Markt Dollnstein anzumelden. Meldet sich der Eigentümer innerhalb der Meldefrist nicht, kann der Finder oder die Finderin Anspruch auf den Fundgegenstand erheben, sofern dieses Recht nicht wahrgenommen wird oder es sich um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände handelt. In diesen Fällen geht das Eigentum kraft Gesetzes auf die Gemeinde über.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsachen anderweitig verfügt.
Fundsachen September 2026
Vor 5 Tagen