Höhenmessungen des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Donnerstag, 26. Februar 2026
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in der Region umfassende Höhenmessungen (Nivellements) durch. Ziel dieser Arbeiten ist die Überprüfung sowie die Erneuerung des bestehenden Netzes amtlicher Höhenfestpunkte.
Die Messungen sind Bestandteil der landesweiten Grundlagenvermessung in Bayern und leisten einen wichtigen Beitrag für zahlreiche öffentliche Aufgaben. Exakt bestimmte Höhenpunkte werden unter anderem für die Erstellung und Aktualisierung amtlicher Karten, für Bau- und Kontrollmaßnahmen an Verkehrswegen, für den Hochwasserschutz sowie für die Planung und den Betrieb von Versorgungsleitungen benötigt. Durch regelmäßig wiederkehrende Messungen – etwa im Abstand von 30 Jahren – können zudem selbst geringfügige Veränderungen der Erdoberfläche erkannt und langfristige Bodenbewegungen festgestellt werden.
Im Rahmen der Vermessungsarbeiten werden entlang festgelegter Messstrecken in Abständen von etwa 200 Metern sogenannte Nivellementpunkte an geeigneten Bauwerken angebracht. Dabei handelt es sich in der Regel um dauerhaft befestigte Metallbolzen, die an stabil gegründeten Gebäuden angebracht werden. Gartenmauern oder Garagen eignen sich hierfür nicht. Die Mitarbeitenden des LDBV im Außendienst können sich jederzeit entsprechend ausweisen.
Für Grundstücks- und Gebäudeeigentümer entstehen durch die Anbringung der Messpunkte weder Kosten noch Verpflichtungen. Es wird jedoch gebeten, die Punkte dauerhaft sichtbar zu halten und nicht zu überbauen. Sollten vorhandene Höhenfestpunkte durch geplante Bauarbeiten beeinträchtigt werden, wird um eine frühzeitige Information an das LDBV gebeten.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Vermessungs- und Katastergesetzes.
Nach Abschluss der Berechnungen können die neu bestimmten Höhenfestpunkte kostenfrei im BayernAtlas eingesehen werden.
Die Bevölkerung wird um Verständnis und Unterstützung für diese Maßnahmen im öffentlichen Interesse gebeten.
