Zum Schutz der in den Höhlen überwinternden Fledermäuse gilt vom 1. Oktober bis 31. März ein gesetzliches Betretungsverbot für Höhlen, Keller und Stollen (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz).
Daher sind die Pulverhöhle in Breitenfurt und die Eselshöhle bei Obereichstätt ab dem 1. Oktober für Besucher gesperrt.
Die Sperrung dient insbesondere dem Schutz der Fledermäuse, die während der Wintermonate auf ungestörte Rückzugsorte angewiesen sind. Störungen während der Winterruhe können die Tiere erheblich beeinträchtigen und wertvolle Energiereserven kosten.
Wir bitten um Verständnis und darum, die Sperrung zu respektieren. Ab dem 1. April können die Höhlen wieder besucht werden, sofern keine anderen Schutzbestimmungen entgegenstehen.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zum Schutz unserer heimischen Tierwelt!