Was erledige ich wo?

An-, Ab- und Ummeldung eines Wohnsitzes

Für die An- beziehungsweise Ummeldung eines Wohnsitzes benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung (von Vermieter/von der Vermieterin auszufüllen) und ein gültiges amtliches Ausweisdokument. 

Ist eine persönliche Vorsprache für die An- beziehungsweise Ummeldung eines Wohnsitzes nicht möglich, kann eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.

Die bevollmächtigte Person muss bei der Vorsprache sowohl den eigenen Personalausweis oder Reisepass als auch den Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person vorlegen.

Abmeldung eines Wohnsitzes

Sie sind nur verpflichtet, einen Wohnsitz abzumelden, wenn Sie

  • ins Ausland verziehen
  • einen Nebenwohnsitz abmelden möchten (Eine Abmeldung ist sowohl am neuen als auch am alten Wohnsitz möglich)

Kosten

Die An-, Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes ist kostenlos.

Anmeldung Nebenwohnsitz

Wenn Sie beim Markt Dollnstein einen Wohnsitz anmelden, müssen Sie die Entscheidung treffen, ob Sie einen Haupt- oder einen Nebenwohnsitz anmelden.

Das deutsche Melderecht sieht vor, dass von mehreren Wohnungen, die eine Person im Bundesgebiet bewohnt, eine die Hauptwohnung sein muss. Alle weiteren sind Nebenwohnsitze. Die Entscheidung, wo eine Person seinen Haupt- beziehungsweise Nebenwohnsitz hat, ist dabei mitnichten die der Person selbst, sondern orientiert sich vielmehr an der Frage nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt

Sollten Sie zum Schluss kommen, dass Sie beim Markt Dollnstein einen Nebenwohnsitz anmelden möchten, ist zur Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mitzubringen. 

Zuständige Mitarbeiter