Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde Dollnstein anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde. Für die An- beziehungsweise Ummeldung eines Wohnsitzes benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung (von Vermieter/von der Vermieterin auszufüllen) und alle gültigen Ausweisdokumente (z.B. Ausweis und Reisepass).
Ist eine persönliche Vorsprache für die An- beziehungsweise Ummeldung eines Wohnsitzes nicht möglich, bitten wir Sie Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt aufzunehmen (E-Mail: einwohnermeldeamt@dollnstein.de).
Abmeldung eines Wohnsitzes
Sie sind nur verpflichtet, einen Wohnsitz abzumelden, wenn Sie
- ins Ausland verziehen
- einen Nebenwohnsitz abmelden möchten (Eine Abmeldung ist sowohl am neuen als auch am alten Wohnsitz möglich)
Kosten
Die An-, Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes ist kostenlos.
Anmeldung Nebenwohnsitz
Wenn Sie beim Markt Dollnstein einen Wohnsitz anmelden, müssen Sie die Entscheidung treffen, ob Sie einen Haupt- oder einen Nebenwohnsitz anmelden.
Das deutsche Melderecht sieht vor, dass von mehreren Wohnungen, die eine Person im Bundesgebiet bewohnt, eine die Hauptwohnung sein muss. Alle weiteren sind Nebenwohnsitze. Die Entscheidung, wo eine Person seinen Haupt- beziehungsweise Nebenwohnsitz hat, ist dabei mitnichten die der Person selbst, sondern orientiert sich vielmehr an der Frage nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt.
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, ob Sie in Dollnstein Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden müssen, finden Sie ein Merkblatt zum Download.
Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Sie in Dollnstein einen Nebenwohnsitz anmelden möchten, bringen Sie bitte zur Anmeldung das ausgefüllte Formular „Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung“ mit.