Sie können kostenlos beantragen, dass Ihre Meldedaten nicht an bestimmte Stellen weitergegeben werden. Dafür müssen Sie keinen besonderen Grund angeben.
Eine Übermittlungssperre kann zum Beispiel verhindern, dass Ihre Daten an Adressbuchverlage oder Parteien weitergegeben werden.
Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre kommt nur infrage, wenn Sie nachweisen Sie können kostenlos beantragen, dass Ihre Meldedaten nicht an bestimmte Stellen weitergegeben werden. Dafür müssen Sie keinen besonderen Grund angeben.
Eine Übermittlungssperre kann zum Beispiel verhindern, dass Ihre Daten an Adressbuchverlage oder Parteien weitergegeben werden.
Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre kommt nur infrage, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine konkrete und ernsthafte Gefahr für Leib oder Leben droht. Entsprechende Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden.
Die Auskunftssperre ist kostenlos. Sie können sie selbst bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde beantragen. In bestimmten Fällen kann auch eine Sicherheitsbehörde die Eintragung veranlassen.
Die Auskunftssperre wird zunächst für zwei Jahre eingetragen. Wenn die Gefahr weiterhin besteht, können Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Die Sperre gilt automatisch auch für Ihre unmittelbaren Angehörigen, zum Beispiel für Ihre Kinder oder Ihre Ehefrau bzw. Ihren Ehemann.