Im Einwohnermeldeamt können Unterschriften sowie Kopien von Dokumenten beglaubigt werden.
Für die Beglaubigung von Kopien müssen die Originalunterlagen mitgebracht werden. Die erforderlichen Kopien werden direkt im Einwohnermeldeamt angefertigt.
Bitte beachten Sie, dass deutsche Personenstandsurkunden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) nicht im Einwohnermeldeamt beglaubigt werden können. Hierfür ist ausschließlich das jeweils zuständige Standesamt verantwortlich.
Nicht beglaubigt werden
Folgende Unterlagen können im Einwohnermeldeamt nicht beglaubigt werden:
- Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)
- Arbeitsverträge
- Erbscheine
- öffentliche Beglaubigungen
- deutsche Gerichtsurteile
- Waffen- und Jagdscheine
- ärztliche Bescheinigungen
- Abschriften aus Katasterbücher (Lagepläne)