Ein Fischereischein kann im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Mindestalter von 10 Jahren. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Neuausstellung
Für die erstmalige Beantragung eines Fischereischeins werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Passfoto
Verlängerung
Auch die Verlängerung eines Fischereischeins ist im Einwohnermeldeamt möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Fischereischein sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.
Kosten
Verschiedene Preisstaffelung je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin; Neuausstellung 35 Euro plus 40 Euro Gebühr