Wenn Sie im Gemeindegebiet Dollnstein ein gewerbliches Unternehmen betreiben, unterliegt dieses der Gewerbesteuerpflicht.
Hebesatz für die Gewerbesteuer: 320 v. H.
Fälligkeit:
Die Gewerbesteuer wird jährlich in der Regel zu je einem Viertel Ihres Jahresbetrages fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Vorauszahlungen
Sie müssen auf die Gewerbesteuer Vorauszahlungen entrichten. Der fällige Betrag ist in Ihrem letzten Gewerbesteuerbescheid ausgewiesen.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der Markt Dollnstein an die Feststellung des Finanzamtes im Gewerbesteuerbescheid gebunden ist. Einwände gegen die Gewerbesteuerpflicht und die Steuerhöhe können Sie daher nur beim zuständigen Finanzamt geltend machen.