Wer einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen bei der Gemeinde Dollnstein anzumelden. Die Anmeldung muss erfolgen, wenn der Hund älter als vier Monate ist und voraussichtlich länger als drei Monate im Gemeindegebiet gehalten wird.
Verstirbt der Hund oder ziehen die Hundehalterin bzw. der Hundehalter gemeinsam mit dem Hund aus der Gemeinde Dollnstein weg, muss der Hund wieder abgemeldet werden.
Für die An- oder Abmeldung wenden Sie sich bitte an das Steueramt.