Was erledige ich wo?

Müllabfuhr/Abfallbeseitigung

Müllabführplan

Sie können sich zukünftig Ihren individuellen Abfuhrplan auf der Homepage des Landkreis Eichstätt im Bereich Abfallwirtschaft in der Kategorie Müllabfuhrtermine erstellen oder die kostenlose MyMüllApp nutzen.

Auf der Homepage des Landkreises können Sie sich nach Angabe des Wohnortes und der Straße Ihren individuellen Abfuhrplan als Jahresliste oder als Jahreskalender im PDF-Format (Format des alten Müllabfuhrplans) herunterladen und ausdrucken. Die Abfuhrtermine können auch in den Kalender Ihres Smartphones oder Tablets übertragen werden, wählen Sie hierzu Jahreskalender als ICS Datei für Outlook aus.

Eine weitere Möglichkeit ist die MyMüllApp, diese kann kostenlos für Android, iOS und Alexa heruntergeladen werden. Es werden keine persönlichen Daten benötigt, nur der Wohnort und die Straße. Mit der MyMüllApp haben Sie die Termine immer bei sich und werden durch die Erinnerungsfunktion sogar automatisch an die Abfuhrtermine erinnert.

Außerdem gibt es die Müllabfuhrpläne für das Gemeindegebiet hier zum Download:

Abfallplan

Gebühren

In den Abfallentsorgungsgebühren für Restmüll sind neben den Kosten für die Papierentsorgung auch die Kosten für die Sperrmüllabfuhr, Problemmüllsammlung, Wertstoffentsorgung (Glas, Metall) und die Wertstoffhöfe enthalten.

Die Gebühren für die Entsorgung von Restmüll betragen ab dem 01.01.2022 bei vierzehntägiger Leerung:

  • für einen 60-Liter-Behälter:  82,68 € jährlich, 6,89 € monatlich
  • für einen 120-Liter-Behälter: 137,64 € jährlich, 11,47 € monatlich
  • für einen 240-Liter-Behälter:  247,44 € jährlich, 20,62 € monatlich
  • für einen 1.100-Liter-Behälter:  1.201,20 € jährlich, 100,10 € monatlich 

 Die Behälter werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Mit jeder Restmülltonne wird grundsätzlich eine Papiertonne mit doppeltem Fassungsvermögen ausgegeben. Die Biotonnengröße ist immer abhängig von der angemeldeten Restmülltonne

Es können neben den angemeldeten Abfalltonnen auch zusätzliche Restmüllsäcke im Rathaus (1. Stock, Zimmer 6) erworben werden. Ein Restmüllsack kostet 4,40 € und ein Papiersack 3,50 €, beide haben ein Volumen von 60 Liter.

Weitere Gebühren für die Abfallbeseitigung sind der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Eichstätt vom 24.11.2021 zu entnehmen

Ausgabe, Rückgabe und Volumenwechsel von Mülltonnen

Für die Erstausgabe, Rückgabe sowie den Wechsel auf eine größere oder kleinere Mülltonne wenden Sie sich bitte direkt an den Bauhof unter 01712056140. Dieser stimmt den Vorgang mit Ihnen ab und informiert anschließend die Verwaltung. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Änderungsbescheid per Post.

Hinweis: Mülltonnen können ausschließlich auf den Grundstückseigentümer angemeldet werden.

Tonnenwechsel bei Beschädigung

Bei beschädigten Tonnen senden Sie bitte ein Foto der Beschädigung an das Steueramt (steuern-abgaben@dollnstein.de). Das Foto wird zur Rücksprache mit dem Landratsamt benötigt. Nach dessen Rückmeldung informiert Sie die Verwaltung. Anschließend können Sie den Bauhof über den Tausch der beschädigten Tonne informieren.

Abfallbeseitigung

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Eichstätt bittet um Beachtung folgender Hinweise: Die Behälter sind am Abholtag spätestens ab 6:00 Uhr mit dem Griff zur Straße bereitzustellen. Falls Restmüll-, Bio- oder Papiertonnen bei der Leerung übersehen werden oder Gelbe Säcke nicht abgeholt werden, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Abfuhrunternehmen. Damit eine Nachleerung erfolgen kann, bitte die Tonnen weiterhin zur Leerung bereitstehen lassen. 

Für Restmüll- und Papiertonnen an die Firma Büchl: 0800 77 909 77

Für den Gelben Sack an die Firma Ernst: 09831 8006-0  

Für die Biotonne an die Firma Pöppel: 09441 5056-10 

Sollte kurzfristig mehr Restmüll- oder Papiermüll anfallen, können in den Gemeinden Müllsäcke erworben werden. Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung steht das Team der Abfallwirtschaft des Landkreises Eichstätt unter der Tel. 08421/70-1400 oder per Mail abfallwirtschaft@lra-ei.bayern.de zur Verfügung. 

Weitere Infos unter: www.landkreis-eichstaett.de

Zuständige Mitarbeiter