Menschen mit einer schweren Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkerleichterungen erhalten. Dafür gibt es den blauen und den orangefarbenen Parkausweis.
Blauer Parkausweis
Mit dem blauen Parkausweis dürfen Sie unter anderem auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken.
Einen blauen Parkausweis können insbesondere Menschen erhalten,
• die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blindheit) besitzen,
• mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (angeborenes Fehlen bzw. starke Fehlbildung von Gliedmaßen),
• oder mit vergleichbaren schweren Beeinträchtigungen, zum Beispiel nach einer Amputation beider Arme.
Orangefarbener Parkausweis
Der orangefarbene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Er ermöglicht jedoch verschiedene andere Parkerleichterungen.
Voraussetzungen können unter anderem sein:
• Merkzeichen G und B sowie ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 aufgrund von Beeinträchtigungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule,
• Merkzeichen G und B sowie ein GdB von mindestens 70 aufgrund entsprechender Beeinträchtigungen und zusätzlich ein GdB von mindestens 50 aufgrund einer Herz- oder Atemwegserkrankung,
• ein GdB von mindestens 60 aufgrund von Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa,
• ein GdB von mindestens 70 aufgrund eines künstlichen Darmausgangs und gleichzeitig einer künstlichen Harnableitung.
Welche Parkerleichterungen gibt es?
Mit einem blauen oder orangefarbenen Parkausweis dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise:
• bis zu drei Stunden im eingeschränkten Haltverbot parken. Die Ankunft muss mit einer Parkscheibe angezeigt werden. Dies gilt auch in Haltverbotszonen,
• dort länger parken, wo die Parkzeit begrenzt ist,
• in bestimmten Fußgängerzonen während der erlaubten Ladezeiten parken.
Wichtig: Nur der blaue Parkausweis berechtigt zum Parken auf den speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.
Sie möchten einen Parkausweis beantragen?
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Mona Mittermeier.