Was erledige ich wo?

Personalausweis und Reisepass

Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich.

Personalausweis für Kinder

Soll ein Personalausweis für ein Kind beantragt werden, muss das Kind bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

Zusätzlich benötigen wir die schriftliche Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist bitte ein entsprechender Nachweis (Negativerklärung) vorzulegen.

Reisepass beantragen

Auch für die Beantragung eines Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich.

Bitte bringen Sie hierzu ein gültiges Ausweisdokument mit, zum Beispiel Ihren Personalausweis oder den bisherigen Reisepass.

Benötigen Sie Ihren Reisepass besonders schnell, kann gegen einen Aufpreis von 32,00 Euro ein Expressreisepass beantragt werden.

Reisepass für Kinder

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte oder beantragte Kinderreisepässe behalten jedoch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Für die Beantragung eines Reisepasses für ein Kind muss das Kind ebenfalls persönlich anwesend sein.

Auch hier ist die schriftliche Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Besteht das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, ist eine entsprechende Negativerklärung vorzulegen.

Biometrische Passfotos direkt im Rathaus

Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses können biometrische Passfotos direkt im Einwohnermeldeamt aufgenommen werden. Dafür steht ein PointID-System der Bundesdruckerei zur Verfügung.

Für die Fotoaufnahme im Rathaus ist kein zusätzlicher Termin erforderlich. Kommen Sie einfach während der Öffnungszeiten vorbei. Das System führt Schritt für Schritt durch die Aufnahme. Selbstverständlich unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes bei Bedarf gerne.

Die Fotoaufnahme ist sowohl für Erwachsene als auch für Kinder möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Aufnahme bei Säuglingen und Kleinkindern aufgrund der biometrischen Anforderungen häufig schwierig ist. In diesen Fällen empfehlen wir, das Passfoto vorab bei einem zertifizierten Fotografen anfertigen zu lassen.

Bitte beachten Sie: Die aufgenommenen Fotos können weder ausgedruckt noch ausgehändigt werden. Sie werden ausschließlich verschlüsselt an die Bundesdruckerei übermittelt und nicht bei der Gemeinde gespeichert.

Alternativ können Sie Ihr digitales Passfoto auch bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen lassen. Das Bild wird anschließend direkt an die Bundesdruckerei übermittelt.

Ausweisdokument verloren?

Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass verloren gegangen, kann Ihnen ein vorläufiges Ausweisdokument ausgestellt werden. Dieses ist für drei Monate gültig.

Gebühren 

Personalausweis

  • Bis zum 24. Lebensjahr: 27,60 Euro (6 Jahre gültig)
  • Ab dem 24. Lebensjahr: 46,00 Euro (10 Jahre gültig)

Reisepass

  • Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
  • Ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Express-Zuschlag: 32,00 Euro

Biometrisches Passfoto

  • 6,00 Euro    

Abholung von Personalausweis oder Reisepass

Bei der Abholung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses ist das bisherige Ausweisdokument mitzubringen. Ohne das alte Dokument kann das neue Ausweisdokument nicht ausgehändigt werden.

Kann die Abholung nicht persönlich erfolgen, kann eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Die bevollmächtigte Person muss bei der Abholung die schriftliche Vollmacht, das bisherige Ausweisdokument der antragstellenden Person sowie den eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Zuständige Mitarbeiter