Was erledige ich wo?

Wasserversorgung

Die wichtigsten Informationen rund um die Wasserversorgung im Markt Dollnstein zu Ablesung, Gebühren, Bauwasser und besonderen Fällen finden Sie hier im Überblick.

Aktuelle Wasserabgabe- und Entwässerungsgebühren seit 01.01.2026 laut Satzungen vom 10.12.2025:

Wasserabgabegebühren:

Dollnstein inkl. Breitenfurt, Ried, Hagenacker 0,72 €/m3

Die Wasserversorgung von Obereichstätt und Eberswang erfolgt durch den Wasserzweckverband der Sappenfelder Gruppe, dieser legt die Gebühren fest.

Einleitungsgebühren:

Dollnstein inkl. Eberswang, Hagenacker, Ried3,53 €/m3
Breitenfurt2,13 €/m3
Obereichstätt4,68 €/m3

Die Grundgebühr der Wasserabgabe beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:

bis 2,5 m3/h51,36 €/Jahr
bis 6 m3/h
64,20 €/Jahr
bis 10 m3/h
85,60 €/Jahr
über 10 m3/h
107,00 €/Jahr

Die Grundgebühr für das Abwasser beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 m3/h
95,00 €/Jahr
bis 10 m3/h
237,50 €/Jahr

Die Satzungen zur Wasserabgabe und Entwässerung sowie alle Beitrags- und Gebührensatzungen sind hier zu finden: https://www.dollnstein.de/satzungen/.

Ablesung der Wasserzähler
Alle Haushalte in Dollnstein, Breitenfurt und Ried erhalten zum Jahresende eine Ablesekarte vom Markt Dollnstein. Die Zählerstände können online mit dem QR-Code abgegeben werde. Alternativ kann die ausgefüllte Ablesekarte im Rathaus abgegeben werden oder per E-Mail an das Steueramt (steuern-abgaben@dollnstein.de) gesendet werden.
In Obereichstätt und Eberswang verschickt der Wasserzweckverband der Sappenfelder Gruppe die Ablesekarten.

Gartenzähler
Wenn Sie einen Gartenzähler eingebaut haben und wünschen, dass der darüber erfasste Verbrauch bei der Abwasserabrechnung berücksichtigt wird, ist eine Abnahme durch den Wasserwart Herrn Mader (Tel. 0171 2056140) erforderlich.
Erst nach erfolgter Abnahme kann der Gartenzähler im Abrechnungssystem hinterlegt und bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden.
Hinweis: Für die über den Gartenzähler gemessene Wassermenge wird keine Abwassergebühr erhoben, da davon auszugehen ist, dass dieses Wasser zur Gartenbewässerung verwendet wird und somit nicht in den Kanal eingeleitet wird.

Rohrbruch oder Störungen
Bei einem nachgewiesenen Rohrbruch besteht die Möglichkeit einer teilweisen Erstattung der Wasser- und der Abwassergebühren, sofern durch den Rohrbruch ein erheblich höherer Wasserverbrauch entstanden ist.
Der Schaden ist schriftlich beim Markt Dollnstein im Steueramt anzuzeigen. Als Nachweis ist eine Fachbestätigung des Rohrbruchs eines Installationsbetriebs vorzulegen.
Bei Verdacht auf Rohrbruch oder Störungen auf gemeindlichem Grund wird um unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Bauhof unter der Nummer 0171 2056140
gebeten.

Bauwasser/Hausanschluss während der Bauphase
Für Bauvorhaben, bei denen ein Hausanschluss für Bauwasser benötigt wird, ist vorab der Bauhof (Tel. 0171 2056140) zu informieren. Die Berechnung des Bauwasserverbrauchs erfolgt, wenn gewünscht, pauschal und beträgt für ein Fertighaus 25 m³ und für ein Massivhaus 50 m³.

Bei Fragen rund um die Wasserversorgungen wenden Sie bitte sich an das Steueramt unter steuern-abgaben@dollnstein.de oder 08422/98795-53.

Zuständige Mitarbeiter