Kommunalwahl 2026
Was wird gewählt?
An diesem Tag werden die Mitglieder des Gemeinderats, Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin, die Mitglieder des Kreistags sowie Landrat bzw. Landrätin gewählt.
Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Mai 2026 und dauert sechs Jahre.
Als Termin für die Stichwahl wurde Sonntag, 22. März 2026, festgesetzt.
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten, also seit 8. Januar 2026, in Dollnstein wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahl
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Ein Versand der Unterlagen ist frühestens ab dem 16.02.2026 möglich!
1. Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl unterbeantragen. Das geht von Montag, 9. Februar bis Dienstag, 3. März 2026, 18 Uhr. Danach kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl ankommen.
2. Per Post benatragen
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag frühzeitig ab. So haben Sie genug Zeit für den Rückversand.
3. Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab Montag, 16. Februar 2026, persönlich abholen.
Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Sie Hilfe bei der Briefwahl benötigen und möchten, dass eine andere Person die Briefwahlunterlagen für Sie beantragt oder abholt, beachten Sie bitte diese Informationen. Hinweis: Die Briefwahlunterlagen können in dem Fall nicht online beantragt werden.
Hilfe bei der Beantragung
Sie möchten sich die Briefwahlunterlagen zuschicken lassen und eine andere Person bitten, Ihnen beim Antrag auf Briefwahl zu helfen?
Wichtig: Eine andere Person darf den Antrag grundsätzlich nicht für Sie unterschreiben. Sie müssen den Antrag selbst unterschreiben! Andere Personen können Ihnen aber gerne dabei helfen.
- Eine andere Person kann Ihnen zum Beispiel dabei helfen, den Online-Antrag unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/dollnstein/bsp_ewo_briefwahl/#/ zu verwenden. Sie kann mit Ihnen gemeinsam den Online-Antrag ausfüllen und abschicken. Beim Online-Antrag ist keine Unterschrift nötig.
- Oder Sie können sich dabei helfen lassen, das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung auszufüllen. Sie müssen diesen „Antrag auf einen Wahlschein“ aber unbedingt selbst unterschreiben! Das gilt auch, wenn Sie eine Vertretung oder Betreuung haben, die im Alltag für Sie unterschreiben darf.
- Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahl in Vertretung für Sie unterschreiben soll, braucht sie dazu eine schriftliche Vollmacht.
Eine Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder eine Generalvollmacht / ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend. - Schreiben Sie bei Bedarf selbst die nötige „Vollmacht zum Beantragen von Briefwahlunterlagen“. Geben Sie in der Vollmacht Ihre persönlichen Daten an und die persönlichen Daten der Person, die den Antrag für Sie stellen darf. Am Schluss unterschreiben Sie Ihre Vollmacht.
Wählen ist ein höchstpersönliches Recht. Deshalb gilt: Briefwahl muss jede*r für sich selbst beantragen. Nur mit einer schriftlichen Vollmacht darf eine andere Person Ihren Antrag auf Briefwahl unterschreiben.
Vollmacht zum Abholen der Briefwahlunterlagen
Sie möchten eine andere Person bitten, die Briefwahlunterlagen für Sie abzuholen und Ihnen zu bringen?
- Sie können dazu das Formular auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nehmen. Das Formular ist auf der Rückseite. Zuerst unterschreiben Sie dort den „Antrag auf einen Wahlschein“. Dann unterschreiben Sie auf derselben Seite ganz unten die „Vollmacht zum Abholen“ und füllen aus, wer die Briefwahlunterlagen abholen darf.
- Oder Sie schreiben selbst handschriftlich auf, dass Sie mit Briefwahl wählen wollen und geben einer anderen Person die Vollmacht zum Abholen. Nennen Sie Ihren eigenen Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum sowie den Namen der Person, deren Adresse und Geburtsdatum, die Ihre Briefwahlunterlagen abholen darf. Am Schluss unterschreiben Sie Ihre Vollmacht.
Hier ist ein Beispiel:
Ich, (Vorname, Nachname), beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2026. Ich bin am (Datum) geboren und meine Adresse ist (Straße, Hausnummer, Postleitzahl München). Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname der Person) die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen.
Unterschrift
